Bei einer Wertermittlung erfolgt die Berechnung auf Grundlage der gesetzlich normierten Verfahren nach Durchführung eines Ortstermins.
Die Dokumentation insbesondere des Immobilienumfeldes ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten eingeschränkt.
Die Wertermittlung dient der Vorlagen bei Banken und Versicherungen oder bei Umrechnungen von bereits festgestellten Wertermittlungen auf
einen anderen Zeitpunkt. Ferner kommt eine Wertschätzung im außergerichtlichen Verfahren bei Ehescheidungen oder Trennungen zum Einsatz.
Die Wertschätzung ist ein Formulargutachten von ca. 5- 10 Seiten. Es entspricht in den wesentlichen Punkten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den
Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Auf eine ausführliche Beschreibung wird in der Wertermittlung verzichtet, sie enthält aber alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den
baulichen Anlagen. Die Kosten einer Wertschätzung werden bei einer eventuellen späteren zeitnahen Verkehrswertermittlung angerechnet.