Bei nahezu 100% aller Privataufträgen vereinbaren wir, nach Konkretisierung des Auftrages, ein Pauschalhonorar auf der Grundlage der HOAI.
Wir sind der Meinung, dieses ist die fairste Vorgehensweise, so wissen Sie, was Sie bezahlen müssen, wir, was wir erhalten. Im Kern könnte man/frau zur HOAI sagen, je höher wir schätzen, umso mehr hätten wir verdient. Diese Vorgehensweise erscheint uns jedoch unlogisch, da ja der Verkehrswert (unparteiisch, unabhängig, neutral, objektiv und ohne persönliches Interesse) ermittelt werden soll und nicht das Honorar durch eine hohe Bewertung erhöht werden soll.

 

Das Honorar für die Verkehrswert – Gutachtenerstellung erfolgt in Anlehnung der Tabelle zu § 34 Abs. 1 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Tabelle außer Kraft, wird jedoch weiterhin verwendet). Um Missverständnissen vorzubeugen, orientieren Sie sich bitte an der Höchststufe der Schwierigkeitsstufe (der Normalfall ist, wie im Leben, die Ausnahme).

 

Bei Verkehrswerten von Wohnimmobilien unter 150.000 Euro erheben wir ein Pauschalhonorar (je Objekt) von 1.100,00 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen. Die Anforderungen von behördlichen Unterlagen, etc. werden hierbei direkt durch den Auftraggeber getätigt oder werden 1 zu 1 an den Auftraggeber zur Begleichung weitergereicht, beachten Sie bitte, dass bereits eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bis zu 100 Euro kosten kann.

 

Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und beträgt 3-6 Wochen nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.


Download
Hier finden Sie die Honorartafel nach § 34 der HOAI i.o.g.F. als PDF:
HOAI-ab-150000.pdf
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